Welche Betreuung zahlt Ihre Krankenkasse in den Wochen nach der Geburt?

Als Hebamme begleite ich Sie während Sie sich im Wochenbett befinden. 

Dabei helfe ich Ihnen dabei, Ihr Neugeborenes zu versorgen, untersuche Sie und Ihr Baby und betreue Sie bei allen Wochenbett-relevanten Themen. Zusätzlich zeige ich Ihnen alles Wichtige, wie z.B. alles rund um das Stillen.

Nachdem Sie mit Ihrem Baby nach der Geburt wieder zuhause sind, darf ich in den ersten zehn Tagen einmal oder in besonderen Fällen auch zweimal pro Tag bei Ihnen zu Hause einen Wochenbettbesuch abstatten. Dies richtet sich immer danach, wie es Ihnen und Ihrem Baby geht. Wenn Sie Hilfe brauchen, können in den ersten 8 Wochen bei Bedarf noch weitere 16 Besuche stattfinden.

Auch in den Monaten danach kann ich Ihnen bei Stillproblemen und beim Abstillen noch viermal zusätzlich zur Seite stehen.

Sollten Sie nach Ablauf der 8 Wochen noch Hilfe benötigen, brauchen Sie ein Attest Ihres Arztes/Ihrer Ärztin, welches die Notwendigkeit bestätigt. 

 

Haben Sie auch Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme, wenn Sie Ihr Kind verloren haben?

Ja, Sie haben auch Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme, wenn Ihr Kind nicht lebend zur Welt gekommen ist. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Schwangerschaftswoche Sie Ihr Kind gehen lassen mussten. Auch bei einer ganz frühen Fehlgeburt oder auch wenn Ihr Baby erst nach der Geburt gestorben sein sollte, kann ich als Hebamme mit Rat, Trost und Hilfe an Ihrer Seite sein.